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AGB`s
 
§ 1. Geltung
   1. Nachstehende Bedinungen gelten für alle rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen   Dekostadel und deren Kunden (im Folgenden:Mieter).
   2. Etwaige Abweichungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden.
   3. Soweit die Bedingungendes Mieters abweichende Bestimmungen enthalten, wird diesen hiermit widersprochen.
 
§ 2. Angebot, Vertragsschluss und Vertragsänderungen
  1. Unsere Angebote und Auskünfte auf Anfragen sind freibleibend und unverbindlich.
   2. Ein rechtsverbindlicher Vertag kommt erst durch unsere schriftliche Auftagsbestätigung (per e-mail, Post oder Fax) zustande.
    3. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
 
§ 3. Preise
Für die Aktualität der veröffentlichten Preisangaben wird keine Haftung übernommen. Maßgeblich ist der gemäß Auftragsbestätigung vereinbarte Preis. Sofern nicht ausdrücklich anders erwänt, ist der jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuersatz in diesen Preisen bereits enthalten.
 
§ 4. Zahlungsbedingungen
  1. Mit der Auftragsbestätigung erhält der Mieter eine Aufforderung zur Zahlung des Gesamtbetrages. Diese ist bis spätestens eine Woche vor Beginn der Mietzeit zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf unser Konto.
    2. Wir sind berechtigt, die Auftragsdurchführung zu verweigern, bis der Gesamtbetrag vollständig auf unserem Konto eingegangen ist. Durch Zahlungsverzögerungen entstehende Mehrkosten oder Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
    3. Etwaige Mehrkosten oder Schadensersatzansprüche werden nachgefordert. Wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Gesamtrechnung noch nicht bekannt sind, können wir ebenfalls Nachforderungen stellen.
 
§ 5. Mietzeit und verspätete Rückgabe
    1. Die Mietsache wird dem Mieter für die Dauer von 4 Tagen zur Verfügung gestellt. Zu Beginn der Mietzeit kann Sie am Montag um 9.00 Uhr oder 18.00 Uhr in Lauchheim abgeholt werden. Auf Wunsch des Mieters erfolgt auch eine Versendung (gilt nur für Hussen) nach Maßgabe des § 11. Zum Ende der Mietzeit (Montags) ist die Mietsach um 9.00 Uhr oder um 18.00 Uhr in Lauchheim an uns zurück zu geben. Maßgeblich ist der Empfang der Mietsache durch uns.
     2. Empfangen wir die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, stellen wir dem Mieter für jeden Tag der verspäteten Rückgabe 25 % des vereinbarten Mietpreises als pauschalierten Schadensersatzanspruch in Rechnung, es sei denn der Mieter weist uns nach, dass keine oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinaus behalten wir uns die Geltendmachung weiterer Schäden vor.
 
§ 6. Muster
Auf Anfragen versenden wir kostenpflichtig Muster zu gesondert vereinbarten Preisen. Unwestntliche Abweichungen der Miestache in Farbe, Fläche, Maß und Festigkeit zum vorgelegten Muster stellen keinen Sachmangel dar.
 
§ 7. Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht des Mieters, Sachmangel
  1. Der Mieter hat die Mietsache unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf seinen vertragsgerechten Zustand zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns vor Ingebrauchnahme und versteckte Mängel sofort nach ihrer Entdeckung unter Bezeichnung des behaupteten Mangels schriftlich anzuzeigen. Bei Unterlassung der rechtzeitigen Anzeige gilt die Mietsache als mangelfrei.
   2. Die Mietsache ist zum vertraglich vereinbarten Zweck gebrauchstauglich. Dem Mieter ist bekannt, dass sie mehrfach eingesetzt wird undaher nicht neuwertig ist. Sollten Mietgegenstände fehlen sind diese detailliert zu melden. Außerdem hat er bei der zuständigen Polizeibehörde eine formgültige Anzeige zu erstatten. Wir weisen darauf hin, dass die Verletzung dieser Pflichten zur persönlichen Haftung des Mieters führen kann.
   3. Schäden und Verluste an der Mietsache hat der Mieter zu ersetzten, soweit sie während der Mietzeit eingetreten sind. Die Ersatzpflicht des Mieters betrifft insebsonder die Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Verschmutzung sowie den Verlust der Mietsache. Ist die Mietsache nicht mehr einsetzbar, trägt der Mieter die Kosten der Instandsetzung und wenn diese nicht mehr möglich ist, die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie unseren Gewinnausfall.
   4. Der Mieter hat uns eine Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Verschmutzung sowie den Verlust der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.
   5. Nach Rückgabe wird die Mietsache unverzüglich von uns untersucht. Stellen wir hierbei Schäden oder Verluste an der Mietsache fest, teilen wir dies dem Mieter im Rahmen eines schrfiftlichen Protokolls bzw. mündlichen Mitteilung vor Ort mit. Zugleich geben wir Ihm Gelegenheit, unsere Feststellungen innerhalb einer angemessenen Frist bei uns vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überpüfen. Dem Mieter ist bekannt, dass wir unere Mietsache rasch weitermieten und daher auf eine schnelle Klärung vom Problemen angeweiesen sind. Kommt der Mieter unserer Aufforderung auf Überprüfung nicht fristgemäß nach und äußert er sich nicht substantiell zu unserem Protokoll, gildt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit unseres Protokolls bzw. mündlichen Mitteilung.
 
§ 9. Rücktritt
   1. Ein Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag ist kostenfrei möglich, wenn er uns spätestens   3 Monate vor Beginn der Mietzeit schriftlich zugegangen ist (Posteingang). Ist uns der Rücktritt spätestens 2 Monate vor Beginn der Mietzeit zugegangen, sind 50 % und danach 100 % des vereinbarten Mietpreises als pauschalierter Schadensersatz zu zahlen, es sei denn der Mieter weist uns nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle des Rücktritts wird eine bereits geleistete Zahlung nicht ersattet.
   2. Wir behalten uns vor, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter den angeforderten Gesamtbetrag nicht fristgemäß bezahlt hat oder wenn er die Annahme der Mietsache verweigert. In diesen Fällen ist der Mieter nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz zur Zahlung von 100 % des vereinbarten Mietpreises verpflichtet. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn die Mietsache aus unvorhegesehnen Ereignissen, die wir nicht zu verteten haben, nicht geliefert werden kann. In diesen Fall wird die bereits geleistete Zahlung erstattet. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
 
§ 10. Reinigung und ungenutzte Mietsache
   1. Die Reinigung der Mietsache (alle Arten von Hussen) erfolgt durch uns. Die Kosten für eine normale Reinigung sind in unseren Preisen enthalten. Sind die Hussen stark verschmutz, wird ein Entgelt von 5,00 Euro pro Stück erhoben. Ist die Reinigung nicht mehr möglich, bei Beschädigung (Brandloch, vermalt, etc.) oder Verlust der Ware wird der Kaufpreis in Rechnung gestellt zzgl. entstehende Kosten für Mindermengen und Versand- und Verpackungskosten.
    2. Für ungenutzte und gereinigte Mietsachen erfolgt keine Gutschrift.
    3. Die Reinigung der Mietsache (alle Glaswaren, Kerzenständer aller Art, etc. ) sind durch den Mieter vorzunehmen. Die Mietsache ist ohne Kerzenwachs, Kalkränder und sonstige Verschmutzungen zurückzugeben. Bei der Reinigung ist die Mietsache pfleglich zu behandlen um jede Art von Kratzern zu vermeiden. Ist die Reinigung durch den Vermieter auszuführen werden die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Verlust bzw. Beschädingung der Mietsache hat der Mieter den vollen Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen.
   4. Die Mietsache ist in trockenem Zusatnd dem Vermieter zurückzurbringen.
 
§ 11. Transportkosten und Versendungsrisiko
Der Mieter trägt die Transportkosten und das Versendungsrisiko. Versendungsverzögerungen bzw. Verhinderungen haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Mieter nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.
 
§ 12. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten, insbesondere Name, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadressen sowie alle die das Geschäftsverhältnis betreffende Daten, auf elektronischen Medien gespeichert werden.         Wir sichern die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetztes zu.
 
§ 13. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz 
  1. Die Durchführug des Rechtsgeschöfts unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
    2. Gegenüber Unternehmern wird Aalen als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
 
§ 14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl uneingeschränkt in Kraft. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzten, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zwecks so weit als möglich verwirklicht.   
 
§ 15. Widerrufsrechte für Verbraucher
Sofern der Mieter Verbraucher und der Vertrag durch ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, steht dem Mieter ein Widerrufsrecht zu.
 
§ 16. Fotografien
Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotos zu machen und zu nutzten.
 
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, e-mail) oder durch Rücksendug der Sache widerrufen.                    Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die  rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse:
Dekostadel, Daniela Schmid, Anton-Grimmer-Str. 13/1 in 73466 Lauchheim.
Im Falle eines wirksamenWiderrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
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